Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Emme- Forstbaumschulen AG (EFB)
Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit unseren Verkaufsbedingungen einverstanden.
Preis / Zahlungen
Unsere Preise verstehen sich ab Baumschule inkl. dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatz.
Zahlungsfrist 30 Tage netto.
Bei einem Zahlungsverzug entfällt ein allfällig gewährter Rabatt. Wir erlauben uns, nach abgelaufener Zahlungsfrist einen Verzugszins in Rechnung zu stellen, welcher den bankenüblichen Verzugszinsen entspricht. Allfällige ungerechtfertigte Abzüge werden von uns nachbelastet.
Kleinmengen, welche von der Bundgrösse abweichen, werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
Für Beratungen und Expertisen ohne Verkaufsergebnis kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.
Versand / Transport
Postversand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Die Transport- und Verpackungskosten, sowie das Packmaterial werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Das Packmaterial wird nicht zurück genommen. Ausgenommen sind Quick-Pot Platten. Die Platten sind innert Jahresfrist an die Forstbaumschule zu retournieren, ansonsten werden diese zum aktuellen Tagesankaufspreis verrechnet.
Garantie / Ersatz
Der Empfänger ist verpflichtet die Ware unmittelbar nach Empfang auf allfällige Mängel zu prüfen und diese umgehend, spätestens nach 2 Wochentagen, an uns zu melden. Spätere Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet. Der Empfänger verpflichtet sich, die Ware bis zur Prüfung aufzubewahren und zu pflegen.
Die EFB übernimmt keine Anwuchsgarantie für die gelieferten Pflanzen. Hingegen wird die Gewähr für wüchsige Pflanzen geboten. Sollte trotzdem ein verdeckter Mängel vorliegen, so gilt die Gewähr längstens für eine Vegetationsperiode und höchstens zum Fakturawert der mangelhaften Pflanzen. Garantie wird innert einer Vegetationsperiode geleistet, wenn ein Schadorganismus das Wachstum oder die Ertragskraft wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war.
Im Garantiefall bezieht sich der Anspruch auf Ersatz lediglich auf die bei uns bezogenen Pflanzen. Für vom Kunden in diesem Zusammenhang geleistete Arbeiten (Pflanzarbeiten) leistet die EFB keine Entschädigung und haftet auch nicht für Folgekosten. Für Schäden welche durch Dritte, höhere Gewalt, unsachgemässen Umgang (zBsp. Vergiftungen) mit von uns verkauften Produkten entstehen, übernimmt die EFB keinerlei Haftung.
Sortenersatz / Herkünfte
Die gewünschte Herkunft kann durch eine entsprechend Gleichwertige ersetzt werden, wenn dies unumgänglich ist.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften müssen alle definitiven Bestellungen Angaben über den vorgesehenen Pflanzort enthalten (Waldort, Höhe, Exposition). Bei Sammelbestellungen durch Kantons-, Kreis- oder Gemeindeforstämter fällt diese Vorschrift weg. In diesem Falle trägt das zuständige Forstamt die Verantwortung für die richtige Verwendung der Pflanzen.
Schlussbestimmungen
Gerichtstand ist der Sitz der Emme-Forstbaumschulen AG (EFB)
Wiler b. Utzenstorf, 11. August 2020