Durch die Auftragserteilung
erklärt sich der Käufer
mit unseren Verkaufsbedingungen einverstanden.
Preis / Zahlungen
Unsere Preise verstehen sich ab Baumschule inkl. dem vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatz (zur Zeit 2,4%).
Zahlungsfrist 30 Tage netto.
Bei einem Zahlungsverzug entfällt ein allfällig gewährter
Rabatt. Wir erlauben uns, nach abgelaufener Zahlungsfrist einen
Verzugszins in Rechnung zu stellen, welcher den bankenüblichen Verzugszinsen
entspricht. Allfällige ungerechtfertigte Abzüge werden von
uns nachbelastet.
Kleinmengen, welche von der Bundgrösse
abweichen, werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
Für Beratungen und Expertisen ohne
Verkaufsergebnis kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.
Versand / Transport
Postversand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Die Transport- und Verpackungskosten,
sowie das Packmaterial werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung
gestellt. Das Packmaterial
wird nicht zurück genommen. Ausgenommen sind Quick-Pot Platten.
Die Platten sind innert Jahresfrist an die Forstbaumschule zu retournieren,
ansonsten werden diese zum aktuellen Tagesankaufspreis verrechnet.
Garantie / Ersatz
Der Empfänger ist verpflichtet die Ware unmittelbar nach Empfang
auf allfällige Mängel zu prüfen und diese umgehend,
spätestens nach
2 Wochentagen, an uns zu melden. Spätere Beschwerden werden
von uns nicht bearbeitet. Der Empfänger verpflichtet sich, die
Ware bis zur Prüfung aufzubewahren und zu pflegen.
Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen.
Hingegen wird Gewähr für wüchsige Ware geboten. Sollte
trotzdem ein verdeckter Mangel vorliegen, so gilt die Gewähr längstens
für eine Vegetationsperiode
und höchstens bis zum Fakturawert der mangelhaften Pflanzen. Garantie
wird innert einer Vegetatinsperiode geleistet, wenn ein Schadorganismus
das Wachstum oder die Ertragskraft wesentlich beeinträchtigt.
Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf
vom Schadorganismus infiziert war. Für Schäden, welche durch
Dritte oder höhere Gewalt
verursacht werden, sind wir nicht haftbar.
Für Schäden, welche durch unsachgemässen
Umgang (z. B. Vergiftungen) mit von uns verkauften Produkten entstehen, übernimmt
die Forstbaumschule keinerlei Haftung.
Sortenersatz / Herkünfte
Die gewünschte Herkunft kann durch eine entsprechend Gleichwertige
ersetzt werden, wenn
dies unumgänglich ist.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
müssen
alle definitiven Bestellungen Angaben über den vorgesehenen Pflanzort
enthalten (Waldort, Höhe, Exposition). Bei Sammelbestellungen
durch Kantons-, Kreis- oder Gemeindeforstämter fällt diese
Vorschrift weg. In diesem Falle trägt das zuständige Forstamt
die Verantwortung für die richtige
Verwendung der Pflanzen.
Schlussbestimmungen
Gerichtstand ist der Sitz der Emme-Forstbaumschulen AG
Recherswil, 1. Mai 2007
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